Wer einen Kleingarten pachten möchte,
hat natürlich auch einige Kosten zu übernehmen:
einmalige Aufnahmegebühr 31,-
Euro
Mitgliedsbeitrag/Jahr 60,-
Euro
(ab Januar 2026)
Partnerbeitrag 15,- Euro
(ab Januar 2026)
jährliche Wassergeldpauschale 25,00 Euro
(im voraus zu zahlen in Pachtrechnung)
Pachtgebühren:
Diese richten sich nach der Größe der Parzelle;
ab 2018 beträgt der Pachtzins 0,21 €/m2
Stopfen entfernen durch den Wasserwart
(ab April 2025) 25,- Euro
Dieser Betrag ist sofort in bar dem Wasserwart zu zahlen!
Strafgeld für Nichtteilnahme beim Wasseranstellen 50,- Euro
Strafgeld für Nichtteilnahme an der Gemeinschaftsarbeit
25,- Euro/Stunde